Satzung
1. Ziele des Fachausschusses
Der Fachausschuss fördert Kommunikation und Zusammenarbeit aller an "Angewandter und Numerischer Linearer Algebra" interessierten Personen oder Gruppen aus Hochschule, Schule und Industrie. Er verfolgt ausschliesslich und unmittelbar fachliche Ziele, die zur Förderung und Verbreitung der "Angewandten und Numerischen Linearen Algebra" und ihrer Anwendungen beitragen. Der Fachauschuss vertritt die "Angewandte und Numerische Lineare Algebra" innerhalb der GAMM und arbeitet mit anderen Organisationen ähnlicher Zielsetzung auf nationaler oder internationaler Ebene zusammen. Weitere Ziele sind auf den Webseiten des Fachausschusses beschrieben.
2. Mitgliedschaft
Jeder an "Angewandter und Numerischer Linearer Algebra" Interessierte kann durch Antrag an den Vorstand Mitglied des Fachausschuss werden. Die Mitgliedschaft bedarf der Bestätigung durch den Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss, der aufgrund eines Beschlusses des Vorstands erfolgt, wenn das betreffende Mitglied den Zielen des Fachausschusses zuwiderhandelt oder deren Ansehen beschädigt.
3. Organe des Fachausschusses
Organe des Fachausschusses sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. In ihr hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Sie ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Sie wählt den Vorstand, bestehend aus dem Sprecher/der Sprecherin und einer bzw. einem Stellvertreter(in) auf jeweils 3 Jahre. Sie kann weitere Stellvertreter(innen) wählen. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Der Sprecher/die Sprecherin, der/die Stellvertreter/Stellvertreterin sowie gegebenenfalls die weiteren Stellvertreter(innen) bilden den Vorstand des Fachausschusses. Zum Vorstandsmitglied sind nur GAMM-Mitglieder wählbar.
4. Änderungen der Satzung
Dieses Statut kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
5. Auflösung des Fachausschusses
Die Auflösung des Fachausschusses kann vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
6. Übergangsregelung
Die Wahl des ersten Vorstands wurde am 7. September 2001 in Berlin durchgeführt. Der Vorstand wurde ermächtigt, Statuten zu beschliessen. Die Wahl des nächsten Vorstands findet im September 2003 statt; die Amtsperiode beginnt am 1.1.2004 und dauert 3 Jahre.
